Weihnachtsregelung und E Rezepte ab 2024

Am 27.12. und 02.01ist die Praxis besetzt. Bitte besuchen Sie uns nur in dringenden Fällen, da auf Grund Vertretung auch anderer Praxis mit langen Wartezeiten zu rechnen ist.

Am 28. und 29.12 ist die Praxis geschlossen, Vertretung Dr. Deinlein Kemnath, am 28.12. auch Vertretung zusätzlich Dr. Kohlschmidt Immenreuth

 

Ab 2024 ist das E Rezept verpflichtend das Standard-Rezept. Das heisst, dass wir in unserer Praxis zukünftig nur für verschreibungspflichtige kassenärztliche Rezepte ein E Rezept ausstellen werden. Dafür müssen Sie immer Ihre gültige Versicherungskarte mitbringen, ansonsten können wir keine Behandlungen im Regelfall durchführen. Das E Rezept wird virtuell an die Apotheke übermittelt und kann nur mit Ihrer Versicherungskarte eingelöst werden. Sofern im Quartal die Versicherungskarte bereits eingelöst wurde, können Wiederholungsrezepte kontaktlos per Telefon oder e-mail angefordert werden. Diese können dann nur mit der Versicherungskarte ohne weiteren Nachweis in der Apotheke ihrer Wahl abgeholt werden.

Betäubungsmittel, frei verkäufliche Arzneimittel, Hilfsmittel oder Privatrezepte werden herkömmlich auf Rezept ausgestellt.

Bitte beachten Sie dies, informieren sie sich, um unnötigen Ärger und Wartezeiten zu vermeiden.