Denk dran

Denk dran!

Unterlagen die Sie bei Ihren Besuch mitbringen sollten.

Denk dran!

Um einen möglichst zeitsparenden Ablauf zu ermöglichen, haben wir Ihnen aufgelistet, welche Unterlagen Sie bei einem Besuch unserer Praxis stets parat haben sollten und zu welchen Uhrzeiten wir Ihnen zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie auch, bei welchen Anliegen wir sofort weiterhelfen können und welche ein wenig Wartezeit oder einen Termin benötigen (siehe auch unter Leistungsumfang).

Auf Grund unseres ausgedehnten Sprechstundenangebotes sind nicht immer alle Ärzte der Gemeinschaftspraxis im Dienst. Bitte vereinbaren sie daher einen Termin um vom Arzt ihrer Wahl behandelt werden zu können. Um unnötig lange Wartezeiten zu vermeiden nennen sie uns bitte kurz den Grund ihres Kontakts. Im Notfall werden Sie einem freien Arzt zugewiesen.

Wir bitten Sie, diese bei jedem Besuch in unserer Praxis mitzuführen, damit Ihre Daten aufgenommen werden können. E Rezepte können nur über diese Karte in der Apotheke eingelöst werden.  Ohne Karte werden wir sie zukünftig nur noch in Notfällen behandeln können.

Dringende Laboruntersuchungen führen wir sofort durch, die Ergebnisse können im Notfall bereits am Abend des gleichen Tages mit Ihnen besprochen werden. Ergebnisse von weniger dringenden Laboruntersuchungen liegen meist am Folgetag vor.

Bitte beachten Sie: Laboruntersuchungen werden nur durch die Ärzte veranlasst. Blutentnahmen werden vorzugsweise zwischen 7:30 Uhr und 10:00 Uhr durchgeführt.

Ab 2024 werden in der kassenärztlichen Versorgung nur noch E Rezepte papierlos ausgestellt. Diese werden virtuell in die Apotheke übertragen und kann nur mit ihrer Versicherungskarte eingelöst werden. Eine Behandlung kann und wird nur mit gültiger Versicherungskarte erfolgen.

Wiederholungsrezepte können, sofern die Karte in diesem Quartal eingelesen wurde, kontaktlos zB. über e-mail oder Telefon angefordert werden und direkt mit dem Versicherungskärtchen in der Apotheke abgeholt werden. Die Informationen sind dann bereits an die Apotheke übermittelt. Dies gilt nicht für Privatrezepte, Betäubungsmittel, frei verkäufliche Arzneimittel und Hilfsmittel. Diese müssen wie bisher ausgestellt werden.

Für einen Überweisungsschein müssen Sie nicht lange warten. Nennen Sie uns Ihren Wunsch am Empfang. Wir werden uns bemühen, ihn umgehend zu erfüllen sofern eine Indikation besteht. 

Für Facharztbesuche lassen sie sich bitte einen Überweisungsschein ausstellen. Nur so ist der Facharzt verpflichtet einen Befundbericht an uns zu erstellen. Im Hausarztvertrag sind Sie dazu verpflichtet.

Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Arzt und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Hierzu verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die wir oder andere Ärzte erheben. Zu diesen Zwecken können uns auch andere Ärzte oder Psychotherapeuten, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen). Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen. Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben. Bitte erteilen Sie uns daher Ihr schriftliches Einverständnis. Beachten sie dazu auch die in unserer Praxis ausliegenden Informationen.

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Dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.